Museen und Ausstellungen bleiben bis am 15. Januar im ganzen Trentino geschlossen

Verordnung des Ministerpräsidenten 3. Dezember 2020

Verordnung des Ministerpräsidenten 3. Dezember 2020 

Die Maßnahmen sind in Artikel 1 Absatz 10 enthalten: In Absatz m) wird festgelegt, dass „öffentlich zugängliche Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und anderen Außenbereichen ebenfalls ausgesetzt werden“, während Absatz 1 r) ordnet dass „Ausstellungen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit von Museen und anderen Instituten und Kulturstätten gemäß Artikel 101 des Kodex für kulturelles Erbe und Landschaft, auf den in der Gesetzesverordnung Nr. 42 vom 22. Januar 2004   zugänglich sind; mit Ausnahme der Bibliotheken, in denen die entsprechenden Dienstleistungen unter Vorbehalt angeboten werden, und der Archive, unbeschadet der Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des epidemischen Notfalls. “

 

 


03.12.2020